Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeines
Die allgemeinen Geschäfts- und Vertragsbedingungen regeln die
Geschäftsbeziehung zwischen Bösch Tier- und Hausbetreuung
(nachfolgend BTH genannt) und dem Auftraggeber. Sie gelten
verbindlich anerkannt spätestens bei Auftragserteilung an BTH,
welche schriftlich zu erfolgen hat. Sie gelten auch für alle zukünftigen Aufträge, auch wenn dies nicht
nochmals ausdrücklich vereinbart wurde.
Wir
erlauben uns die AGB's jederzeit anzupassen. Die aktuellste Version
und Preise können unter www.tier-hausbetreuung.ch jederzeit
angesehen und
heruntergeladen werden
Auftragserfüllung
BTH verpflichtet sich, die ihr
übertragenen Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen sowie mit der
gebührenden Sorgfalt und Kompetenz zu erfüllen. Dies ist jedoch nur
möglich, wenn der Auftraggeber BTH über alles Notwendige
informiert und entsprechend instruiert. (z.B. was für Futter, wann
und wieviel, bestehen irgendwelche Gefahren etc.) Sollte BTH durch
einen Notfall (Unfall, Krankheit etc.) an einer Auftragserfüllung
verhindert sein, so ist es Sache des Auftraggebers, für einen Ersatz
zu sorgen.
Preise
Es werden immer ganze Tage
(bzw. effektive Zeit) verrechnet, d.h. jeder einzelne angefangene Tag wird voll
verrechnet.
Zusätzliche Arbeiten/Ausgaben werden nach Aufwand separat
verrechnet.
Die
vereinbarten Preise verstehen sich immer rein netto.
Annullationskosten
Wird eine Reservierung 0 bis 21 Tage vor Betreuungsbeginn
annulliert, fallen nachfolgende Umtriebsentschädigungen an:
-
CHF 100.-- bei einem erteilten Auftrag mit einer Dauer von 1 bis 7
Tagen
-
CHF 200.-- bei einem gebuchten Auftrag mit einer Dauer von 8
und mehr Tagen
-
Wird
der Auftrag früher beendet oder später begonnen als vereinbart, besteht kein Anspruch
auf Reduktion, d.h. es werden 100% verrechnet.
Zahlungsbedingungen
Aufträge mit einer Dauer bis 4 Tage sind im voraus bar zu
begleichen.
Bei
Neukunden wird eine Vorauszahlung oder Anzahlung bei
Auftragserteilung verlangt.
Alle
übrigen Aufträge werden in Rechnung gestellt und sind sofort zahlbar bei
Erhalt.
Schlüsselübergabe
Es ist Sache des Auftraggebers, seinen
Schlüssel BTH auf irgend eine Weise zukommen zu lassen und
ihn auch wieder bei BTH abzuholen. Ausser es ist etwas
anderes schriftlich vereinbart worden.
Datenschutz
Kundendaten werden nur in Notfällen (z.B. Tierarzt) weitergegeben.
Der Tierhalter/-eigentümer erklärt sich damit einverstanden, dass
Tierbetreuungsfotos auf der Website/Facebook von BTH
veröffentlicht werden.
Haftung im Schadenfall
BTH haftet dem Auftraggeber oder Dritten gegenüber nur für Schäden,
welche durch BTH bzw. ihre Mitarbeiter/-innen bei
Auftragserfüllung aufgrund klarer Sorgfaltspflichtverletzung, d.h
bei Grobfahrlässigkeit,
entstanden sind. Dies ausschliesslich im Rahmen der von BTH abgeschlossenen Haftpflichtversicherung.
Sofern BTH vom Auftraggeber nicht ausreichend
instruiert wurde, lehnt BTH allfällige daraus resultierende
Haftungsansprüche des Auftraggebers oder Dritten vollumfänglich ab.
Richtet ein
Hund am Eigentum von BTH einen Schaden an, so hat sein Besitzer/Halter für
diese Instandstellungs- / Wiederbeschaffungs-Kosten aufzukommen.
Schlussbestimmungen
Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden
Streitigkeiten ist Pfäffikon ZH.
Ausgabe 01/2020
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